Am 1. November 2021 treten zwei neue Förderrichtlinien des Bundeswirtschaftsministeriums in Kraft. Beide verbessern und erweitern die Effizienzförderung für die Wirtschaft und passen so die Förderung an die gestiegenen energie- und klimapolitischen Ziele der Bundesregierung an.
Neben Energieeffizienz wird künftig auch Ressourceneffizienz gefördert. Zudem werden die Förderbedingungen vor allem für Klein- und Mittelständler verbessert. Konkret geht es um die Förderrichtlinien „Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft – Zuschuss und Kredit“ sowie „Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz – Förderwettbewerb“.
Die aktuelle „Bundesförderung für Energieeffizienz in der Wirtschaft“ (kurz: EEW) ist das zentrale Förderprogramm des BMWi zur Steigerung der Energieeffizienz in der Industrie. Aufgrund des gestiegenen Ambitionsniveaus, insbesondere im Rahmen des Klimaschutzgesetztes, wurde die EEW jetzt novelliert und erweitert. Erstmals werden auch Maßnahmen im Bereich Ressourceneffizienz gefördert – weshalb das Programm in „Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft“ (EEW) umbenannt wird.
Zur Unterstützung von Unternehmen bei der Planung und Umsetzung der eigenen Transformation hin zur Klimaneutralität, wird als weiterer neuer Fördergegenstand die Erstellung von Transformationskonzepten gefördert. Darüber können sich Unternehmen auch eine CO2-Bilanzierung und -zertifizierung fördern lassen.
Verbessert wurden auch die Förderbedingungen in anderen Bereichen des Programms. So wird die Förderquote für Maßnahmen zur außerbetrieblichen Abwärmenutzung um 10 Prozentpunkte erhöht.
Auch die zweite Förderrichtlinie „Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz – Förderwettbewerb“ wird erweitert. Die maximale Förderquote wird von 50% auf 60% angehoben und auch das Rundenbudget deutlich erhöht.
Weitere Verbesserungen, wie ein erleichterter Zugang zur Förderung im Bereich Digitalisierung, Energie- und Ressourceneffizienz und bessere Förderbedingungen für Projekte zur Reduktion des Stromverbrauchs ermöglichen zusätzliche CO2-Einsparungen.
Anträge auf Förderung können seit dem 1. November beim BAFA für die Zuschussvariante bzw. der KfW für die Kreditvariante mit Tilgungszuschuss gestellt werden. Anträge auf Förderung im Förderwettbewerb und für Transformationskonzepte können ebenfalls ab dem 1. November beim VDI/VDE IT gestellt werden.
Quelle: BMWi