Das neue Förderkreditprogramm „NRW.BANK.Gründung und Wachstum“ schließt auch Gründende im Nebenerwerb und KMU ein, die Wachstumsschancen außerhalb von NRW sehen.
Zum 1. Januar 2022 hat die NRW.BANK das Förderkreditprogramm „NRW.BANK.Gründung und Wachstum“ aufgelegt. Damit intensiviert sie die Förderung von Gründenden, kleinen und mittelständischen Unternehmen (KMU) sowie Angehörigen der freien Berufe bei Investitionen.
Von Investitionen in Anlagen über den Erwerb von Betriebsimmobilien bis hin zur Finanzierung von Betriebsmitteln: Das Förderkreditprogramm „NRW.BANK.Gründung und Wachstum“ lässt sich für eine Vielzahl von Förderanlässen flexibel und individuell einsetzen. Es fasst die Ende 2021 ausgelaufenen Darlehen „NRW.BANK.Gründungskredit“ und „NRW.BANK.Mittelstandskredit“ zusammen und ergänzt sie um zwei Vorteile: Zum einen können von dem Programm nun auch Gründende im Nebenerwerb profitieren. Zum anderen können etablierte kleine und mittlere Unternehmen mit Sitz in Nordrhein-Westfalen, die mehr als fünf Jahre am Markt sind, das Programm jetzt auch dann beantragen, wenn sie ihre Wachstumschancen außerhalb Nordrhein-Westfalens oder im Ausland sehen, sofern ihre dortigen Vorhaben nachweisbar einen positiven Effekt für Nordrhein-Westfalen haben.
Das Förderkreditprogramm „NRW.BANK.Gründung und Wachstum“ kann für Kreditsummen bis zu zehn Millionen Euro und Laufzeiten von 5, 10 und 20 Jahren eingesetzt werden. Dabei kann der Finanzierungsanteil bis zu 100 Prozent der förderfähigen Investition betragen. Optional umfasst das Programm eine 50-prozentige Haftungsfreistellung für die Hausbank, bei der das Darlehen beantragt werden kann.
Weitere Informationen erhalten Sie unter www.nrwbank.de/guw.
Hier gelangen Sie zur vollständigen Pressemitteilung der NRW.Bank.